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Zahnzusatzversicherung gesucht ?

Es gibt viele gute Gründe, warum man rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen sollte. Ein Grund ist sicherlich, dass die Krankenkassenbeiträge beständig erhöht werden, die Leistungen aber ebenso beständig abnehmen. Gerade die Eigenanteilskosten für Zahnersatz sind in den letzten Jahren extrem gestiegen. Oft so versteckt, dass sich der Versicherte der Tatsache erst auf dem Zahnarztstuhl bewusst wurde. So übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nur noch die billigste aller möglichen Behandlungen. Ob das auch die beste ist, ist dabei völlig irrelevant. So bezahlt die GKV zum Beispiel grundsätzlich nur für Amalgam. Wünscht der Patient Gold oder Keramik, muss er für die Mehrkosten selbst aufkommen. Unproblematisch für diejenigen, die rechtzeitig eine Zahn Zusatzversicherung abgeschlossen haben – hier werden die Zusatzkosten übernommen. Allen anderen bleibt nur der Griff in den eigenen Geldbeutel.

„Darüber hinaus möchte ich nicht, dass man den sozialen Status von Menschen wieder an den Zähnen ablesen kann.“ Dieser von Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder im Jahr 2003 getätigte Ausspruch kann heute nur noch als frommer Wunsch angesehen werden. Denn Zahnersatz ohne Eigenanteil ist seit dem Jahr 2005 Geschichte – und somit auch die soziale Gerechtigkeit. Wer keinen Eigenanteil zu Teil- oder Vollprothese, Brücke oder Implantat entrichten kann, muss eben darauf verzichten. Einzig die Geringverdiener sind von dieser Regelung ausgenommen. Können sie nachweisen, dass aufgrund eines zu geringen Einkommens der Eigenanteil nicht bezahlt werden kann, muss die Krankenkasse die Kosten des Zahnersatz vollständig übernehmen. Sogar eine kostspieligere Therapie muss bis zur Höhe des doppelten Festzuschusses übernommen werden. Liegt das Einkommen allerdings auch nur einen Cent über der Geringverdienergrenze, heißt es selber löhnen. Und das ist oft ein großes Problem. Möchte man also vermeiden, wegen des Gebisszustandes als asozial abgestempelt zu werden, sollte man sich rechtzeitig über eine Zahnversicherung Gedanken machen.

Und Gedanken machen sollte man sich wirklich, denn Zahnversicherung ist nicht gleich Zahnversicherung. Am Markt werden zahlreiche unterschiedliche Modelle angeboten, so dass ein Vergleich wirklich lohnt. So ist zum Beispiel wichtig, ob die Zahnzusatzversicherungen einen fixen Betrag oder einen bestimmten Prozentsatz der Rechnungssumme übernehmen. Übernimmt die gewählte Zahn Zusatzversicherung einen prozentualen Anteil, ist das für den Versicherten von Vorteil, denn mit steigendem Rechnungsbetrag steigt auch der Anteil der Zahnversicherung. Beachten sollte man auch, dass die einzelnen Anbieter von Zahnversicherungen für bestimmte Behandlungen unterschiedlich viel erstatten. Deswegen sollte man sich vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung klar machen, welche Leistungen einem besonders wichtig sind. Möchte man im Falle eines Zahnverlustes in jedem Fall Inlays aus Keramik, legt aber auf professionelle Zahnreinigung überhaupt keinen Wert, sollte man seine Zahnversicherung nach diesem Gesichtspunkt auswählen.


Vorsicht sollte man auch bei den Definitionen der einzelnen Versicherer walten lassen. Denn es wurde bislang nicht festgelegt, was der Begriff „Zahnersatz“ zwingend einschließt. Einige Zahnversicherungen decken beispielsweise keine Zahnfüllungen ab, andere schließen die Kostenübernahme bei Zahnimplantaten aus. Ein sorgfältiger Vergleich der einzelnen Zahn Zusatzversicherungen schließt auch einen Blick auf die Übernahmehöhe der unterschiedlichen Gebührensätze ein. Laut Gebührenordnung für Zahnärzte kann bis zum 3,5-fachen Satz für besonders aufwendige Behandlungen abgerechnet werden. Deswegen sollten Verbraucher darauf achten, dass die gewählte Zahnversicherung nicht nur Leistungen bis zum 2,3-fachen Satz übernimmt.

Möchte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen, ist vor allem eines wichtig: Man muss diesen Entschluss rechtzeitig fassen. Die meisten Anbieter von Zahnversicherungen haben in ihren Satzungen ein Höchstalter verankert. Hat man dies überschritten, nimmt einen die Versicherung nicht mehr auf. Einige Anbieter setzten das Höchstalter schon bei 60 Jahren fest, andere wenige akzeptieren Anträge bis zum 75 Lebensjahr. Aber nicht nur das Alter spielt eine wichtige Rolle. Auch der Zustand der Zähne ist entscheidend. Wer bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung schlechte Zähne hat, wird in den meisten Fällen abgelehnt oder zahlt wesentlich höhere Beiträge. Es ist auch nicht ratsam, beim Abschluss einer Zahnversicherung bereits bestehende Schäden zu verschweigen. So verliert man den Anspruch auf Kostenübernahme, in den meisten Fällen kündigt die Versicherung auch den Vertrag. Es ist also ratsam, sich schon in jungen Jahren mit dem Thema Zahnzusatzversicherung zu befassen. Einerseits, weil ein sorgfältiger Vergleich vorgenommen werden sollte, der Zeit benötigt. Andererseits aber auch, weil die Versicherung den Vertrag nach einer Laufzeit von drei Jahren nicht mehr kündigen darf – und fast alle Anbieter von Zahn Zusatzversicherungen erstatten erst nach einigen Jahren im Schadensfall die volle Leistung.

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